Bundessozialgericht: Webdesigner in die Künstlersozialkasse!
bereits am 07. Juli hat das Bundessozialgericht eine Klage zurueckgewiesen, Webdesigner von der Versicherung in der Künstlersozialkasse auszuschliessen. Das Urteil ist in der Pressemeldung des Bundessozialgerichts nachzulesen.
Hier einige Schwerpunkte auszugsweise wiedergegeben:
"...Die Klägerin meldete sich im Juli 2002 bei der beklagten Künstlersozialkasse an und gab an, sie habe sich als Webdesignerin mit einem Partner selbständig gemacht. ...
...Im Dezember 2002 stellte die Künstlersozialkasse fest, dass die Klägerin als Webdesignerin nicht der Versicherungspflicht nach dem KSVG unterliege, weil sie von ihrer Ausbildung her nicht mit einem Designer, sondern eher mit einem Ingenieur oder Programmierer vergleichbar sei. ...
...Das Sozialgericht hat der Klage stattgegeben und festgestellt, ... Die Sprungrevision der Künstlersozialkasse wurde vom BSG nun durch Urteil vom 7. Juli 2005 (Az.: B 3 KR 37/04 R) zurückgewiesen...."
Dann mal los...